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Börsentermin 02.11.2005

Am 02. November fand die letzte Börse des Milchwirtschaftsjahres 2005/06 statt. Erwartungsgemäß war ein weiterer erheblicher Preisanstieg zu verzeichnen. Spitzenreiter war hierbei Brandenburg mit einem zum letzten Termin um 56 % höheren Börsenpreis ( 16 auf 25 Cent). Der Nachfrageüberhang erreichte erstmals das 5,6-fache des Angebotes. Ebenso stieg der Preis in Sachsen um 40 % ( +10 Cent) bei einer 5,4-fachen Überzeichnung. In den NBL wurden insgesamt wie im Bundesdurchschnitt dreimal soviel Quoten nachgefragt wie angeboten.

Die nicht bediente zahlungsfähige Nachfrage erhöhte sich somit von 292 Mio kg auf nunmehr insgesamt 322 Mio kg (in den NBL von 56 Mio kg auf > 70 Mio kg).

 

Ausblick

Vor diesem Hintergrund erscheint die bisher zum 01.04.2006 erwartete leichte Preiskorrektur kaum noch realistisch. Vielmehr ist bei Umsetzung der derzeit diskutierten Einschränkung der Saldierungsmöglichkeiten mit einem weiteren Nachfrageanstieg zu rechnen, der das anlieferungstechnisch höhere mögliche Angebot zu Milchwirtschaftsjahresbeginn deutlich übersteigen wird. Die in einigen Bundesländern weit über die gesetzlichen Anforderungen der MilchAbgV hinausgehenden außerbörslichen Übertragungsanforderungen und die schrittweise Verschärfung der Rahmenbedingungen für Betriebsteilverlagerungen werden hier keine spürbare Entlastung bringen. Ohne eine weitere Verstärkung des außerbörslichen Quotentransfers wird der anstehende Strukturwandel jedoch nicht zu bewältigen sein. Hier sind vor allem die Länder gefragt, im Rahmen Ihrer Ermessensspielräume finanzierbare Ausstiegsmöglichkeiten für geförderte Milchproduktionsbetriebe zu schaffen, anstatt durch konsequente Rückforderung von Fördermitteln unrentable Unternehmen zur weiteren Geldvernichtung zu zwingen. Der seit längerem angekündigte diesbezügliche sachsen-anhaltinische Erlass könnte nach Inkrafttreten einen ersten guten Ansatz hierfür darstellen. Bleibt die Hoffnung, das diese Bemühungen nicht durch eine aktuell bis zu 8-monatige Bearbeitungsfrist von Übertragungsvorgängen konterkariert wird.

 

Allen, nach dem heutigen Börsentermin noch immer von Superabgabe bedrohten Milcherzeugern bleibt der Rat, neben der Ausschöpfung der innerbetrieblichen Möglichkeiten zur Anlieferungssenkung die Optionen zur Quotenübernahme – egal ob über die Pachtvariante oder die klassischen Übertragungswege Teilbetriebskauf oder gesellschaftsrechtliche Gestaltung – vor Realisierung gründlich zu prüfen und nicht aus Kostengründen auf eine fachliche Betreuung derartiger Verfahren zu verzichten.

Manche Menschen lernen von den Fehlern anderer.

Der Rest sind die anderen. (Von Willy Meurer, Aphoristiker und Publizist, Toronto)

Veröffentlichungen

Im Folgenden eine Auswahl unserer Veröffentlichungen und Artikel der letzten Zeit:

 

Altschulden – wie ernst ist die Lage wirklich ?

Mit dem seit dem 11.04.03 vorliegenden neuen Entwurf zum Landwirtschafts-Altschuldengesetz (LwAltSchG) (siehe auch unter: www.agrarrecht.de) des BMF wurde die Debatte um die Auswirkungen, sowohl der Verschärfung der Rückzahlungsbedingungen, als auch zur Vergleichslösung (vorzeitige Ablösung der landwirtschaftlichen Altschulden) erneut verschärft. Die Hoffnung vieler Betroffener auf eine tragbare und zumutbare Lösung schwindet zunehmend. Mit dem nachgebesserten Gesetzentwurf wurde bereits eine Entschärfung herbeigeführt. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die verbliebenen Regelungen im Normalfall zu einer extremen Belastung der betroffenen Unternehmen führt.

 

Obgleich von vielen Juristen und Interessenvertretern der Landwirtschaft auf gravierende Mängel hingewiesen wird, ist zu befürchten, dass abgesehen von kleineren Detailänderungen, am Rahmen der Gesetzesvorlage festgehalten wird. Die vom BMF getroffene Feststellung, dass mit der Erhöhung der Abführungsbeträge den 1.500 Unternehmen weiterhin der erforderliche Handlungsspielraum verbleibt, darf bei einer zu erwartenden Abführung von anfänglich 100 % des Jahresüberschusses nach HGB ( 65 % der Bemessungsgrundlage) bezweifelt werden. Der massive Widerstand und die Bemühungen z.B. der Ostdeutschen Landwirtschaftminister, der Arbeitsgruppe Altschulden oder der Interessengemeinschaft zur Entlastung von Altschulden e.V. wird jedoch zumindest dazu führen, dass die großen Unsicherheitsfaktoren wie z.B. die Kapitalisierungsdauer und der Zinsfuß als Grundlage der Ablösungsregelung, die Bedingung des Verkaufes der Anlage 2 Güter oder die Klarstellung des subjektiv auslegbaren Begriffes „fehlende Sanierungsabsicht“ stärker eingegrenzt werden.

 

Trotz aller noch zu erwartenden Verbesserungen in den letzten Verhandlungsrunden oder dem Vermittlungsausschuss, ist zum Anfang nächsten Jahres mit einer Regelung zu rechnen, die dem Bundesetat einen erheblichen Mittelzufluss sichert.

 

Fest stehen dürfte, dass der Vergleichslösung im Gegensatz zu den verschärften Rückzahlungsbedingungen, egal ob zu 80, 65 oder vielleicht 40 % der Vorzug zu gewähren ist. Die Alternative der Fortführung zu den geänderten Bedingungen heißt dann unter Umständen, Rückzahlungen der gesamten Altschulden inklusive der aufgelaufenen und noch auflaufenden Zinsen. Zusätzlich wird über Unternehmen mit „ausbleibenden Gewinnen“ permanent das Damoklesschwert der Fälligstellung aufgrund unterstellbarer „fehlender Sanierungsabsicht“ schweben. Dies wird dann aller Voraussicht nach damit verbunden sein, das neben der Offenlegung der betrieblichen Daten gegenüber der BVVG und der Gläubigerbank zusätzlich zu den üblichen Bilanzen nach HGB, der Steuerbilanz und der Kontrollrechnung zur RRV eine zusätzliche „RRV-Bilanz“ sowie eine „RRV-GuV“ zu erstellen ist.

 

Für die betroffenen Unternehmen kann dies alles nur heißen, sich neben dem notwendigen Engagement in den Interessenvereinigungen im eigenen Betrieb auf die zukünftigen Regelungen einzustellen. Ohne die Kenntnis der gegenwärtigen Ertragslage, der eigenen Entwicklungspotenziale und der zukünftig möglichen Entwicklung unter den derzeit ohnehin denkbar schlechten Rahmenbedingungen, ist eine Entscheidungsfindung kaum möglich.

 

Daher besteht derzeit stärker denn je die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den Perspektiven auf Grundlage einer detaillierten strategischen Unternehmensplanung. Hierbei sollte sowohl mit Worstcase als auch mit Bestcase –Ansatz eine Unternehmensplanung aufgestellt werden. Auf unsere Erfahrungen und fachkundige Hilfe können sie hierbei zählen. Autor: Ralf Jung


 

Onlineunterstützung zur Bestandesführung

Die Witterungsentwicklung und der Zustand der Bestände bremsen den Optimismus für die Ernte 2003. Wie die schlagspezifisch richtige Bestandesführungsstrategie gefunden werden kann, erläutern Dr. Dietrich Schulzke und Ralf Jung von der agro team GmbH

Der bisherige Witterungsverlauf und die aktuellen Getreidebestände lassen die Getreidebauern mit gemischten Gefühlen an die kommende Ernte denken. Stärker denn je stellt sich in diesem Jahr die Frage nach der richtigen Bestandesführungsstrategie. Erstmals steht dem Landwirt in diesem Jahr mit EBOSâ ein rechnergestütztes Prognosemodell als Entscheidungshilfe zur Verfügung. Dieses baut auf den bisherigen in der Praxis genutzten Instrumenten der Bestandesführung auf und vertieft sie.

Mit dem Vegetationsbeginn werden die Getreideschläge auf den Entwicklungsstand und Winterschäden kontrolliert. Dabei hat der Entwicklungsstand für das weitere Vorgehen bei der Bestandesführung eine entscheidende Bedeutung.

Der Zustand im Frühjahr ist das Ergebnis vom Saataufgang, Keimpflanzenzahl/m², Winterbeginn und dem Vegetationsbeginn im Frühjahr. Mit diesen 4 Daten pro Schlag kann der Bestand klassifiziert werden.

Die Klassifizierung gibt einen ersten Hinweis auf das Ertragspotential der Bestände. Schlechte Aussaatbedingungen im Herbst (Brandenburg), früh einsetzende Vegetationsruhe und der spät einsetzende Vegetationsbeginn ergeben absolut und im Vergleich zu den Vorjahren allgemein schlechtere Ertragsbildungsvoraussetzungen.

 

Bei relativ späten Aufgangsterminen ist zwar die phytosanitäre Situation besser als in den Vorjahren, die Biomasseentwicklung ist aber deutlich zurück geblieben. Das vorhandene Defizit lässt sich in den verbleibenden 4 Wochen bis zum Schossen nicht mehr voll ausgleichen. Für eine Frühjahresbestockung fehlt einfach die Zeit, so dass mit deutlich reduzierten Halmen/m2 zu rechnen ist. Das wiederum bedeutet geringere Erträge/ha gegenüber den Vorjahren.

Um trotzdem die Düngung und den Pflanzenschutz so effektiv wie möglich zu gestalten, ist es notwendig, jeden Bestand zu klassifizieren und den Düngungstermin (1. N-Gabe) sowie die Höhe der 1. N-Gabe abzuleiten.

 

Unter den gegebenen Umständen des Witterungsverlaufs in diesem Jahr sind z.B. die Prignitz und das westliche Brandenburg etwas besser dran als das östliche Brandenburg. Bei den relativ späten N-Düngungsterminen sollte die 1. N-Gabe deutlich höher sein als die 2. N-Gabe. Auf den ärmeren Standorten, bei zu erwartenden 30–35 dt/ha werden maximal 160 kg N benötigt. Dazu kommen aber ca. 70 kg N aus dem N-Pool (Luft, Nmin, Mineralisierung), das heißt, es brauchen nur ca. 90 kg N über die Düngung eingesetzt werden. Bei noch geringerer Ertragserwartung können 70 bis 80 kg N-Dünger durchaus mit einer Gabe verabreicht werden. Wenn N-Dünger mit Nitrifikationshemmern eingesetzt werden kann, ist eine Aufteilung der Düngermengen nur bei hohen Ertragspotentialen ( ab 50 dt/ha) zu empfehlen.

 

Schlecht entwickelte Bestände werden auch kürzer, das heißt, die Lagergefahr ist geringer. Der Einsatz von Halmstabilisatoren ist in jedem Fall noch mal zu überprüfen bzw. die Aufwandmengen können reduziert werden.

 

An den genannten Beispielen ist zu erkennen, dass eine genaue Klassifizierung der Bestände für den Betriebsmitteleinsatz von erheblicher ökonomischer und auch ökologischer Bedeutung ist.

 

Gerade in diesem Jahr sind schlagspezifisch und regional höhere Ertragsunterschiede zu erwarten. Mit dem nunmehr in Kürze auch online verfügbaren Ertragsbildungs- und Optimierungssystem EBOSâ über das Internetportal www.ebos.de besteht erstmals für alle Landwirte die Möglichkeit der Ermittlung des erreichbaren Ertragspotentials als Grundlage der Ermittlung einer betriebswirtschaftlich optimalen Düngungs- und Pflanzenschutzstrategie. Dort sind auch die wissenschaftlichen Grundlagen und der Aufbau erläutert.

Nutzen Sie die Gelegenheit, mit wenigen Daten Ihre Strategie der Bestandesführung den gegebenen Witterungsbedingungen anzupassen und zu optimieren. Autoren: Dr. Dietrich Schulzke, Ralf Jung

 

 

Wieviel zahlen Sie noch für Ihre Landesbürgschaft?

Sicherheitencheck hilft Kosten sparen. Die übergroße Mehrzahl aller Unternehmen hat in den vergangenen 10 Jahren geförderte Kredite aufgenommen. Da in der Regel die dinglichen Sicherheiten für die ersten großen Investitionen nicht ausreichten, wurde gern von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Landesbürgschaft Gebrauch gemacht. Wie aus der Grafik 1 ersichtlich ist, kann selbst heute eine Vielzahl neuer Investitionsvorhaben nur mit Landesbürgschaften realisiert werden.

Quelle: Geschäftsberichte der InvestitionsBank des Landes Brandenburg 1996 - 2001


Mit dieser Haftungsentlastung können bis zu 80 % der Deckungslücke zwischen eigenen Sicherheiten zum Darlehensaufnahmezeitpunkt und Darlehensbetrag geschlossen werden. Hiermit ist zwangsläufig ein Blankoanteil der Hausbank in Höhe von 20 % verbunden. Die Ausreichungen der Landesbürgschaften erfolgen in der Regel relativ unproblematisch, sind aber mit der Bedingung verbunden, selbstschuldnerische Bürgschaften der Geschäftsführung oder auch der maßgeblichen Gesellschafter in Höhe von ca. 2 Jahresgehältern nachzuweisen.

 

Die Landesbürgschaften wurden in erster Linie für die kurzfristige Abdeckung der Sicherheitslücke bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahmen (Landzukauf, Stallmodernisierungen u.ä.) ausgereicht und sollten mit dem Nachweis der Grundschulden schrittweise zurückgeführt werden. In vielen Fällen ist dies jedoch bis heute nicht geschehen, weil die Betriebe bzw. die Bank es versäumt haben. Ursachen hierfür liegen oft in der Tatsache begründet, dass zum einen die Grundschuldeintragungen erheblich länger dauern als vielfach erwartet und zum anderen darin, dass nach Abschluss der geförderten Investition weitere geförderte oder freie Darlehen aufgenommen wurden und die Deckungslücke weiterhin bestand.

 

Dessenungeachtet sind heute z.B. ein großer Teil der 10-jährigen zinsverbilligten Darlehen fast vollständig und die 20-jährtigen ZV-Darlehen zu einem erheblichen Anteil getilgt. Aufgrund dieser zwischenzeitlich erfolgten Tilgungen ist eine interne Prüfung der Sicherheitenstruktur als Grundlage von Bankverhandlungen zur Freigabe von Sicherheiten anzuraten. Dies sollte nicht nur in Anbetracht der Kosten der Bürgschaft von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages p.a. und der damit verbundenen persönlichen selbstschuldnerischen Bürgschaft der Geschäftsführer erfolgen. Vielmehr ist auch der Effekt einer nicht vertragsgemäß reduzierten Bürgschaft zu berücksichtigen. Nach den allgemeinen Vertragbedingungen sind Verstärkungen auf der Sicherheitenseite des Unternehmens durch die Hausbank dem jeweiligen Sicherungsgeber des Landes (ILB, LFI u.ä.) anzuzeigen und das Bürgschaftsobligo somit zu reduzieren. Sollte sich im Ernstfall herausstellen, das im Unternehmen freie Sicherheiten bestanden und diese nicht zur Rückführung der Landesbürgschaft genutzt wurden, kann es zur Folge haben, das der Bürgschaftsgeber aufgrund des Vertragsverstoßes nicht zahlen muss. Das heißt, dass in diesen Fällen die Bürgschaft für die Hausbank wertlos ist und dem Unternehmen nur zusätzliche Kosten entstanden sind, die oftmals bei 20 – 50 T € liegen.

 

Obwohl die Verwaltung und Rückgabe der Sicherheiten in der Verantwortung der Hausbanken liegt, sollten sich jeder Landwirt oder Geschäftsführer mindestens jährlich mit dem Saldo aus Darlehensverbindlichkeiten und gewährten dinglichen Sicherheiten beschäftigen. Die Beurteilung der Sicherheiten sollte hierbei in erster Linie am jeweiligen Ertragswert der Beleihungsobjekte erfolgen, welcher sich in den vergangenen Jahren vielfach erheblich verändert hat. Auch sind die Verkehrwerte für Grund und Boden gegenüber dem damaligen Ansatz in vielen Fällen gestiegen. Demgegenüber stehen die verschärften Bedingungen der Hausbanken mit teilweise auf 50 % reduzierter Beleihungsgrenze.

Im unten aufgeführten, stark vereinfachten Fallbeispiel wurde vor 8 Jahren für eine Investition in den Bodenkauf und die Stallmodernisierung einer Milchviehanlage 1 Mio € an ZV-Darlehen aufgenommen. Zwischenzeitlich wurden ca. 100 ha LN aus Eigenmitteln gekauft und nicht belastet.

 

Durch den Wertzuwachs nach vollständiger Zusammenführung von Gebäudeeigentum mit dem Grund und Boden sowie einer Ertragswertsteigerung infolge der deutlichen Ergebnisverbesserung im Bereich Milchproduktion konnte der Verkehrswert auf ca. 1 Mio € erhöht werden. Nach banküblichen Sicherheitsabschlägen ergibt sich so ohne Berücksichtigung der Landesbürgschaft ein Sicherheitenüberhang von ca. 40 T €.

 

Die genaue Kenntnis der eigenen Sicherheitenlage ist darüber hinaus wichtig für die in vielen Fällen mit Auslaufen der 10-jährigen Zinsbindungsfrist ohnehin demnächst anstehenden Konditionsverhandlungen, denn naturgemäß haben die Sicherheiten einen großen Einfluss auf den zukünftig erreichbaren Zinssatz.

 

Eine vollständige oder zumindest teilweise Rückführung der Haftungsentlastung und eine Rückgabe der selbstschuldnerischen Bürgschaften der Geschäftsführung sollte in den allermeisten Finanzierungsfällen analog des aufgezeigten Beispieles möglich sein. Aufgrund der teilweise sehr hohen Differenzen zwischen Darlehensbetrag und werthaltigen Sicherheiten dürften auch die bankseitig oft geäußerten Gründe der Verschärfung der Beleihungswerte unter dem Deckmantel von „Basel II“ hieran nichts ändern. Da jedoch in den meisten Fällen mehrfach investiert wurde und sich die Sicherheitenstruktur durch Freigaben von kurzfristigen Sicherheiten wie z.B. Technik oder Tierbestände verändert hat und deutlich komplexer als im Beispiel ist, bedarf die Vorbereitung der Bankverhandlungen bzw. die Prüfung der Erfolgsaussichten zumeist externer Hilfe durch Berater, die auf diesem Gebiet über die erforderliche Erfahrung verfügen.

 

Die agro team GmbH beschäftigt sich seit Jahren mit den geschilderten Problemen und bietet den Landwirtschaftsbetrieben hierbei ihre Hilfe an. Hierbei geht es zum einen um das Problem der Freigabe von Haftungsentlastungen, aber andererseits auch um den gesamten Komplex der Sicherheitenbewertung auch aus der Sicht weiterer notwendiger Finanzierungen (Stallumbauten, Bodenkauf nach EALG, zukünftige Altschuldenregelung usw.). Autoren: Ralf Jung, Dr. Frank Schädlich


Hat die Börse eine Zukunft ?

Der dramatische Rückgang der Milchauszahlungspreise und die starke Unsicherheit der Landwirte vor den zukünftigen Belastungen aus Steuer- und Abgabenerhöhungen, drohenden Subventionskürzungen und weiterem Preisverfall haben ihren Niederschlag in den erschreckenden Börsenergebnissen vom 30.10. dieses Jahres gefunden. Eine stark zunehmende Anzahl an Milcherzeugern sieht unter den künftigen Rahmenbedingungen keine Chance auf eine angemessene Wirtschaftlichkeit in ihrer Milchproduktion. Dies spiegelte sich in den fast flächendeckenden, teilweise erheblichen Angebotsüberhängen an den Milchbörsen wieder. Die Situation wird gegenwärtig noch durch die zumindest in den neuen Bundesländern vorhandenen erheblichen Überlieferungsmöglichkeiten bei fast allen Molkereien für die stabilen Milcherzeuger verstärkt. Deren angespannte Liquiditätslage, welche aus dem Preisrückgang bei Milch und Getreide in Verbindung mit der schlechteren Ernte resultiert, hemmt die Kaufwilligkeit an der Börse weiter. Das Ergebnis war ein allgemeiner und drastischer Nachfragerückgang insbesondere an den Börsen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen / Anhalt, während in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen geringe Zuwächse verzeichnet wurden.

 

Im Bundesdurchschnitt ging das Nachfragevolumen um 30% zurück. Das Angebot stieg gleichzeitig um ca. 80 %. Das bedeutet, dass ein erhebliches Volumen an Milchproduktion eingestellt werden soll und diejenigen, die ihre Milchproduktion ausdehnen wollen oder dies finanziell können, immer weniger werden. Da sich aus steuerlicher wie auch quotenrechtlicher Sicht eine Einstellung der Milchproduktion je zur Hälfte im Oktober und im April anbietet, ist damit zu rechnen, dass die zuletzt angebotene Menge nur ein Teil des potentiellen Angebotes darstellte und u.U. mit einer erheblichen Zunahme des Angebotes zum nächsten Börsentermin gerechnet werden kann. Das Volumen der bundesweit nicht abgesetzten Quoten von zuletzt 146 Mio kg dürfte sich so aus markttechnischer Sicht zumindest weiter erhöhen, wenn nicht sogar fast verdoppeln. Dass aufgrund der geltenden Börsenbedingungen zuletzt sogar 34 Mio kg an Nachfrage nicht befriedigt werden konnten, zeigt einerseits die gravierenden Mängel der aktuellen Börsenbedingungen und andererseits die weit auseinander klaffenden Wertvorstellungen der Milchquote zwischen Verkäufern und Käufern.

 

Diese Situation stellt auch eine akute Gefährdung der Sicherheitenlage bestimmter Unternehmen gegenüber ihrer Hausbank dar. Der Preisverfall der Milchquote ist praktisch eine Abwertung der Banksicherheit „Quote“. Die Hausbank trägt damit heute ein zunehmendes Risiko, im Ernstfall eine Quote überhaupt noch verwerten zu können.

 

Dies alles stellt den Sinn der Börse, wenn nicht sogar der Quote unter den aktuellen Bedingungen insgesamt in Frage. Vor diesem Hintergrund fanden auch Diskussionen um möglich Änderungen der Zusatzabgabenverordnung auf Bundesebene statt. Mit einer Umgestaltung der Börsenbedingungen oder einer völligen Freigabe des Marktes ist aus heutiger Sicht nicht zu rechnen. Deutlich wahrscheinlicher ist dagegen eine weitere Verschärfung der Übertragungsbedingungen, um „Umgehungstatbestände“ der Börse weiter einzuschränken. Es soll also ein System noch weiter verfestigt werden, dessen Sinn ohnehin schon angezweifelt werden muss. Ob dies dem notwendigen Strukturwandel unter den deutschen Milcherzeugern in Ost wie West zuträglich ist, sei dahingestellt. Wenn es politisch gewollt ist, stabile und effiziente Milcherzeuger zu etablieren, so muss hier ein rasches Umdenken einsetzen. Fest steht, dass es trotz getrübter Zukunftsaussichten noch immer eine große Anzahl expansionswilliger und –fähiger Milcherzeuger gibt, die kurzfristig kaum eine Chance auf Erweiterung über Börsenzukäufe haben.

 

Im Gegenzug sind zahlreiche Milcherzeuger nicht in der Lage, effektiv Milch zu produzieren und damit Geld zu verdienen. Dies sind einerseits Unternehmen mit fehlenden Voraussetzungen oder zu geringer Faktorenausstattung, aber andererseits auch Betriebe mit gravierenden Managementfehlern. Wenn dies in den Unternehmen erkannt wird, so werden sie ihre Quote über die Börse zu vermarkten versuchen. Da der größte Teil der aufgabewilligen Betriebe ihre Quoten zur Besicherung von Darlehen „abgetreten“ hat, kann eine eigenständige Einstellung und ein Verkauf der Quote so einfach oft aber gar nicht erfolgen. Dies bringt sie dann oftmals infolge der Ineffizienz der Milchproduktion in weitere wirtschaftliche und vor allem Liquiditätsprobleme. Bei Ihnen setzt ein Verkauf über die Börse ein tragfähiges betriebswirtschaftliches Folgekonzept in Abstimmung mit der Hausbank voraus. Da der Quotenerlös in der Regel hierfür nicht ausreicht, müssen andere Wege gefunden werden. Hier bieten sich Teilbetriebsverkäufe oder Beteiligungsmodelle außerhalb der Börse an, die dem abgebenden Milcherzeuger die Möglichkeit weiterer Einnahmen in der Übergangszeit der zweijährigen Zweckbindungsfrist und dem Übernehmenden einen schrittweisen Ausbau seiner vorhandenen Milchproduktion ermöglichen.

 

Unter Berücksichtigung der länderspezifisch unterschiedlichen Auslegungen der Übertragungsbedingungen sind derartige Vorhaben im Vorfeld genauestens zu prüfen und vorzubereiten, um den erhofften betriebswirtschaftlichen Effekt nicht durch steuer-, förder- oder quotenrechtliche Folgeprobleme zunichte zu machen. Ohne kompetente Unterstützung durch erfahrene Berater wird das Risiko solcher Vorhaben kaum mehr einzugrenzen sein. Autoren: Ralf Jung, Dr. Frank Schädlich